Online-Unterricht
Liebe SchülerInnen und Eltern unserer Musikschule!
Im Umgang mit Online-Unterricht an der Musikschule Bad Urach & Umgebung e.V. bitten wir Folgendes zu beachten:
Wir geben „Präsenzunterricht mit digitaler Ergänzung“. Das bedeutet, daß der Präsenzunterricht der Regelfall ist. Online-Unterricht ergänzt diesen im Fall einer angeordneten Schulschließung und ggf. in Einzel-Quarantäne-Fällen.
Der Online-Ersatzunterricht in Zeiten einer angeordneten Schulschließung sollte aus organisatorischen Gründen möglichst zu denselben Zeiten wie der Präsenzunterricht stattfinden oder, falls nötig, in Abstimmung zwischen Lehrkraft und Schüler/In.
- Für den Fall, daß ein/e einzelne SchülerIn in Quarantäne ist, erfolgt der Online-Unterricht in Absprache mit der Lehrkraft.
- Wenn Geschwisterkinder von Schüler-innen/n in Quarantäne sind, kann der Präsenzunterricht wie gewohnt stattfinden.
- Wenn die Lehrkraft in Quarantäne ist, erfolgt der Unterricht digital - zur gewohnten Zeit oder in Absprache mit der Lehrkraft.
- Wenn ein/e SchülerIn coronaverdächtige Symptome aufweist, ist die Lehrkraft befugt, die/den SchülerIn unverzüglich nach Hause zu schicken!!!
- Informationspflicht: bei positiv getesteten Personen sollte dies bitte unverzüglich der Geschäftsstelle gemeldet werden.
Telefonisch: 07125/8856 oder 8862 oder per Mail: musikschule@musikschule-badurach.de. - Schnupfen/Erkältung der/des Schüler-in/s: daraus entsteht kein Anspruch auf Online-Ersatzunterricht. Sollte aus Vorsicht der Präsenzunterricht nicht gewünscht sein, kann mit der Lehrkraft ein Online-Unterricht vereinbart werden. Ansonsten fällt der Unterricht wie bisher bei Erkrankung der/des Schüler-in/s aus. Eine Anfrage bzgl. Online-Unterricht an die Lehrkraft muss bis spätestens zum Vorabend des Unterrichtstages erfolgen. Sehr kurzfristige Anfragen können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden.
- Bei einer Krankmeldung der Lehrkraft gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Online-Unterrichtsanfragen aus anderen Gründen: sollten andere Gründe als die oben genannten für einen Wechsel von Präsenz- auf Online-Unterricht vorliegen, besteht kein Anspruch auf Online-Unterricht.
- Im Fall, daß von Behördenseite eine Maskenpflicht angewiesen wird, müssen diese von den Schüler-innen/n mitgebracht werden. Die Musikschule stellt keine Masken zur Verfügung.
Tipp: legen Sie ggf. eine Maske in den Instrumentenkoffer oder die Notentasche Ihres Kindes.