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Entgeltordnung (gültig ab Oktober 2026)

Die Unterrichtsentgelte sind Jahresbeträge, die in 12 Teilbeträgen per SEPA – Lastschriftmandat abgebucht werden. (Instrumentenkarussell - Halbjahresbetrag in 6 Teilbeträgen; Schnupperstunden - 1 Abbuchung)

Elementare Musikerziehung (Oktober 2026 bis September 2027)

Musikal. Früherziehung (ab 4 Jahren, 8 – 12 TeilnehmerInnen) 45 Min./wöchentlich 25,00 € monatlich je SchülerIn
Orff – Gruppe (max. 6 TeilnehmerInnen) 30 Min./wöchentlich 25,00 € monatlich je SchülerIn

Instrumentalunterricht

Einzelunterricht: 30 Min./wöchentlich 69,00 € monatlich
  45 Min./wöchentlich 98,50 € monatlich
Gruppenunterricht:    
2 SchülerInnen 30 Min./wöchentlich 44,50 € monatlich je SchülerIn
2 SchülerInnen 45 Min./wöchentlich 54,00 € monatlich je SchülerIn
3 SchülerInnen 45 Min./wöchentlich 44,50 € monatlich je SchülerIn
ab 4 SchülerInnen 45 Min./wöchentlich 36,50 € monatlich je SchülerIn

Schnupperstunde:

30 min. 26,00 €

Instrumentenkarussell (offenes Angebot, jeweils 18 Unterrichtsstunden; Oktober 2026 - März 2027 & April - September 2027):

2 SchülerInnen pro Gruppe 30 Min. 44,50 € monatlich je SchülerIn
2 SchülerInnen pro Gruppe 45 Min. 54,00 € monatlich je SchülerIn
3 SchülerInnen pro Gruppe 45 Min. 44,50 € monatlich je SchülerIn
ab 4 SchülerInnen pro Gruppe 45 Min. 36,50 € monatlich je SchülerIn

Diese Entgelte gelten für Schüler/innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und bei vorliegender Schul-, Studien- oder Ausbildungsbescheinigung bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Ansonsten und für SchülerInnen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, wird ein Erwachsenenzuschlag von 20 % des jeweiligen Unterrichtsentgeltes erhoben.


Für SchülerInnen, die nicht in den Kommunen Bad Urach, Grabenstetten, Hülben oder Römerstein wohnhaft sind, wird ein Auswärtigenzuschlag von 100 % erhoben. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder in den Gruppen der Elementaren Musikerziehung. Nähere Informationen diesbezüglich erhalten Sie in der Geschäftsstelle.
 

Geschwister- und Mehrfächerermäßigung für alle Tarife (außer Fächer der Musikalischen Elementarerziehung & Schnupperstunden): für das 2. Kind/2. Fach 10 % Ermäßigung; für jedes weitere Kind/Fach 20 % Ermäßigung.

Sozialermäßigung gewährt die Musikschule im Bedarfsfall auf Antrag bzw. bei Vorlage des „Uracher Tafel-Ausweises“.

Als öffentliche Musikschule sind wir selbstverständlich berechtigt Gutscheine „zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ anzunehmen und zu verrechnen.

Die Teilnahme an unseren Ensembles ist für SchülerInnen der Musikschule kostenlos. Auswärtige SchülerInnen können bei entsprechender Befähigung aufgenommen werden, kontaktieren Sie dazu gern die Geschäftsstelle.

Leihgebühren für musikschuleigene Instrumente:

Querflöte 18,00 € monatlich
Violine 15,00 € monatlich
Viola 16,00 € monatlich
Violoncello 18,00 € monatlich
Gitarre 10,00 € monatlich
Keyboard 10,00 € monatlich
Bongo 5,00 € monatlich

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Musikschule Bad Urach & Umgebung e.V. in der jeweils gültigen Fassung. 

Unsere Schul – Kooperationen unterliegen gesonderten Geschäftsbedingungen & Entgeltordnungen, die Sie bitte den jeweiligen Ausschreibungen entnehmen.

Wenden Sie sich bei Fragen gern an die Geschäftsstelle der Musikschule.