Entgeltordnung (gültig ab Oktober 2026)
Die Unterrichtsentgelte sind Jahresbeträge, die in 12 Teilbeträgen per SEPA – Lastschriftmandat abgebucht werden. (Instrumentenkarussell - Halbjahresbetrag in 6 Teilbeträgen; Schnupperstunden - 1 Abbuchung)
Elementare Musikerziehung (Oktober 2026 bis September 2027)
| Musikal. Früherziehung | (ab 4 Jahren, 8 – 12 TeilnehmerInnen) | 45 Min./wöchentlich | 25,00 € monatlich je SchülerIn |
| Orff – Gruppe | (max. 6 TeilnehmerInnen) | 30 Min./wöchentlich | 25,00 € monatlich je SchülerIn |
Instrumentalunterricht
| Einzelunterricht: | 30 Min./wöchentlich | 69,00 € monatlich |
| 45 Min./wöchentlich | 98,50 € monatlich | |
| Gruppenunterricht: | ||
| 2 SchülerInnen | 30 Min./wöchentlich | 44,50 € monatlich je SchülerIn |
| 2 SchülerInnen | 45 Min./wöchentlich | 54,00 € monatlich je SchülerIn |
| 3 SchülerInnen | 45 Min./wöchentlich | 44,50 € monatlich je SchülerIn |
| ab 4 SchülerInnen | 45 Min./wöchentlich | 36,50 € monatlich je SchülerIn |
Schnupperstunde:
| 30 min. | 26,00 € |
Instrumentenkarussell (offenes Angebot, jeweils 18 Unterrichtsstunden; Oktober 2026 - März 2027 & April - September 2027):
| 2 SchülerInnen pro Gruppe | 30 Min. | 44,50 € monatlich je SchülerIn |
| 2 SchülerInnen pro Gruppe | 45 Min. | 54,00 € monatlich je SchülerIn |
| 3 SchülerInnen pro Gruppe | 45 Min. | 44,50 € monatlich je SchülerIn |
| ab 4 SchülerInnen pro Gruppe | 45 Min. | 36,50 € monatlich je SchülerIn |
Diese Entgelte gelten für Schüler/innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und bei vorliegender Schul-, Studien- oder Ausbildungsbescheinigung bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Ansonsten und für SchülerInnen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, wird ein Erwachsenenzuschlag von 20 % des jeweiligen Unterrichtsentgeltes erhoben.
Für SchülerInnen, die nicht in den Kommunen Bad Urach, Grabenstetten, Hülben oder Römerstein wohnhaft sind, wird ein Auswärtigenzuschlag von 100 % erhoben. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder in den Gruppen der Elementaren Musikerziehung. Nähere Informationen diesbezüglich erhalten Sie in der Geschäftsstelle.
Geschwister- und Mehrfächerermäßigung für alle Tarife (außer Fächer der Musikalischen Elementarerziehung & Schnupperstunden): für das 2. Kind/2. Fach 10 % Ermäßigung; für jedes weitere Kind/Fach 20 % Ermäßigung.
Sozialermäßigung gewährt die Musikschule im Bedarfsfall auf Antrag bzw. bei Vorlage des „Uracher Tafel-Ausweises“.
Als öffentliche Musikschule sind wir selbstverständlich berechtigt Gutscheine „zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ anzunehmen und zu verrechnen.
Die Teilnahme an unseren Ensembles ist für SchülerInnen der Musikschule kostenlos. Auswärtige SchülerInnen können bei entsprechender Befähigung aufgenommen werden, kontaktieren Sie dazu gern die Geschäftsstelle.
Leihgebühren für musikschuleigene Instrumente:
| Querflöte | 18,00 € monatlich |
| Violine | 15,00 € monatlich |
| Viola | 16,00 € monatlich |
| Violoncello | 18,00 € monatlich |
| Gitarre | 10,00 € monatlich |
| Keyboard | 10,00 € monatlich |
| Bongo | 5,00 € monatlich |
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Musikschule Bad Urach & Umgebung e.V. in der jeweils gültigen Fassung.
Unsere Schul – Kooperationen unterliegen gesonderten Geschäftsbedingungen & Entgeltordnungen, die Sie bitte den jeweiligen Ausschreibungen entnehmen.
Wenden Sie sich bei Fragen gern an die Geschäftsstelle der Musikschule.
