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Hygieneplan für Musikschulen in Baden-Württemberg

Musikschule Bad Urach & Umgebung e.V.

1. Grundsätzliches

Dieser Hygieneplan Corona-Pandemie ist durch die Leitung der Musikschule Bad Urach & Umgebung e.V. gemeinsam mit dem Träger der Musikschule, vertreten durch den 1. Vorsitzenden Herrn BM Elmar Rebmann am 6.5.2020 veröffentlicht worden. Ihm zu Grunde liegen die  Hygienehinweise des Kultusministeriums für die Schulen vom 22.04.2020 (Anlage 3).

Der vorliegende Hygieneplan enthält die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutz­­­gesetz. Die Musikschulleitung, die Verwaltungsmitarbeiterin sowie sämtliche an der Musikschule unterrichtenden Lehrkräfte gehen bezüglich der Hygiene mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, daß alle Musikschülerinnen sowie ggf. ihre Begleitpersonen die Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen.

Alle Beschäftigten der Musikschule, der/die Musikschulträger, alle Lehrkräfte und MusikschülerInnen sowie alle weiteren sich ggf. in Räumen der Musikschule aufhaltende Personen haben diese Hygienebestimmungen, die Anweisungen und Verlautbarungen der Gesundheitsbehörden sowie die Anweisungen der Musikschulleitung zur Wahrung der Hygiene und des Infektionsschutzes an der Musikschule zu befolgen. Sie sind darüber hinaus gehalten, die aktuellen Hygienehinweise des Robert Koch-Instituts zu beachten.

Über die Hygienemaßnahmen sind alle Mitarbeitenden, die MusikschülerInnen, deren Erziehungsberechtigte und alle weiteren sich regelmäßig in Räumen der Musikschule arbeitende oder sich aufhaltende Personen jeweils auf geeignete Weise zu unterrichten. Die Vorgaben zum Infektionsschutz und zu den erforderlichen Hygienemaßnahmen in der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 17. März 2020 in der jeweils geltenden Fassung und § 1 Absatz 2 der Corona-VO der Landesregierung in der jeweils gültigen Fassung sind zu beachten.

Der Hygieneplan der Musikschule Bad Urach & Umgebung e.V. gilt bis zu seiner Aufhebung durch die Musikschulleitung.

2. Meldepflicht

Sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen sind der Musikschulleitung, dem Träger der Musikschule und dem Gesundheitsamt unverzüglich zu melden.

Personen mit Symptomen, die auf eine Infektion mit dem Virus SARS-Cov-2 hinweisen dürfen die Räumlichkeiten der Musikschule nicht betreten!

3. Persönliche Sicherheits- und Hygienemaßnahmen

Das Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich. Der beste Schutz vor einer Infektion ist daher in erster Linie eine regelmäßige und gründliche Handhygiene!

-   Bei Krankheitssymptomen, wie z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen Gliederschmerzen auf jedem Fall zuhause bleiben!

-   Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m, besser 2 m einhalten. Bei Tätigkeiten, die das Unterschreiten dieses Abstandes erfordern, sind geeignete Schutzmaßnahmen erforderlich und das Tragen einer Alltagsmaske vorgeschrieben.

-   Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.

-   Kein Händeschütteln, Umarmungen o.ä. Berührungen

-   Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am Besten wegdrehen.

-   Gründliches Händewaschen mit Flüssigseife nach den Hygieneempfehlungen (Aushänge beachten!), Einmalhandtücher, ggf. Handdesinfektion. In jedem Unterrichtsraum stehen Desinfektionsmittelspender (siehe auch www.aktion-sauberehaende.de).

-   Im Unterricht ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich, gleichwohl zulässig. Es sind Alle angehalten die vorgeschriebenen Abstände strikt zu beachten! Zum Schutz der eigenen Person und der anwesenden SchülerInnen ist es jedoch jeder Lehrkraft freigestellt, eine Schutzmaske zu tragen. Für Blasinstrumente und Gesang gilt die Pflicht einer durchsichtigen Trennwand zwischen Lehrkraft und SchülerIn, da ein Mundschutz nicht verwendet werden kann. Empfehlung: auch bei anderen Instrumentengruppen Trennwand benutzen. Jedes Unterrichtszimmer ist mit einer Trennwand ausgestattet.

    Außerhalb der Unterrichtsräume ist während des Unterrichtsbetriebes eine Schutzmaske zu tragen.

-   Lüftung des Raumes nach jeder Unterrichtsstunde. Mindestens 5 Minuten lang sollten die Fenster geöffnet sein.

-   Türklinken und Fenstergriffe dürfen ausschließlich von Lehrkräften und MitarbeiterInnen der Musikschule betätigt werden. Öffentlich zugängliche Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.

-   Während des Unterrichtes dürfen ausschließlich ein/e SchülerIn und ein/e Lehrer/in im Raum sein. Begleitpersonen müssen sich im Außenbereich der Schlossmühle aufhalten. Deshalb ist es sinnvoll, den Schüler-innen/n mitzuteilen, dass sie nicht zu früh vor dem Unterricht zur Musikschule kommen sollten. Ein Warten im Treppenhaus oder im Flur ist nicht gestattet.

4. Zugang zu Musikschulgebäuden und -räumen

-   Das Gebäude der Musikschule sowie die Unterrichtsräume in den Außenstellen (hier: während der Unterrichtszeiten) dürfen nur von den Lehrkräften, Mitarbeiterinnen und Schüler-innen/n betreten werden. Damit wird im Gebäude bzw. in den Räumlichkeiten der Außenstellen enger Direktkontakt vermieden. Nur in absoluten Ausnahmefällen ist eine pädagogisch dringend notwendige Begleitperson zugelassen, z.B. für SchülerInnen mit einer Beeinträchtigung oder bei sehr jungen SchülerInnen. Diese Begleitperson hat im Gebäude in dem Unterricht erteilt wird, durchgängig einen Mund-Nasenschutz zu tragen.

-   Im Treppenhaus sind Laufwege mit der jeweiligen Richtung gekennzeichnet – diese bitte beachten und einhalten. Auch die SchülerInnen darauf hinweisen! Um Direktkontakt zu vermeiden bei Entgegenkommen anderer Personen genügend Abstand beim Ausweichen halten.

-   Der Fahrstuhl in der Schlossmühle darf bis auf Weiteres nicht benutzt werden. Ausnahme: Lehrkräfte mit größerem Gepäck und/oder Problemen beim Treppensteigen. Es darf jeweils nur eine Person fahren.

-   Die SchülerInnen müssen vor Betreten der Unterrichtsräume ihre Hände waschen! Dies ist auf dem Weg zum jeweiligen Raum zu tun ohne vorher den Unterrichtsraum betreten zu haben. Die Lehrkräfte sind angehalten, die SchülerInnen darauf hinzuweisen und sie ohne vorheriges Händewaschen nicht in die Unterrichtsräume zu lassen. Die Türen der Unterrichtsgebäude sollen ohne Handkontakt geöffnet werden, Fenster werden nur von Lehrkräften geöffnet.

-   Dokumentation: Zur Dokumentation wird in jedem Unterrichtsraum ein Ordner ausgelegt, in den die Lehrkraft den Namen der jeweiligen SchülerInnen und die zeitliche Anwesenheit dokumentiert. Dies ist zwingend vorgeschrieben und deshalb für alle Lehrkräfte bis auf Widerruf verpflichtend! Es dient zur besseren Nachverfolgung von eventuellen Infektionsketten und als Nachweis bei Kontrollen durch die Gesundheitsbehörden. Insbesondere ist es auch deshalb notwendig, da die Räume im Schichtverfahren belegt werden müssen.

-   Sekretariat: Eintritt in das Sekretariat ist nur von maximal einer Person gestattet.

    Keinen Zutritt haben:

-   Personen, die positiv auf SARS-Cov_2 getestet oder als positiv eingestuft sind bis zum Nachweis eines Negativ Testes (in der Regel durch den AMD).

-   Personen, die vom Gesundheitsamt aus anderen Gründen (z.B. als Kontaktperson Kat I) unter angeordnete Quarantäne für die jeweilige Dauer eingestuft sind.

-   Personen, die aus dem Ausland oder einer besonders betroffenen Region im Inland zurückkehren, ab 72 Tagen für die Dauer von 14 Tagen.

-   Kranke SchülerInnen: auch anderweitig erkrankten Schüler-innen/n ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nicht gestattet. Die Lehrkraft wird verpflichtet, bei Erkältungssymptomen von Schüler-innen/n den Unterricht nicht zu erteilen.

-   Der Aufenthalt im Gebäude ist von Allen auf das Notwendigste zu beschränken. Dies gilt insbesondere auch für die Räumlichkeiten in den Außenstellen.

5. Raumhygiene

-   In den Bereichen der Musikschule sind Hinweisschilder zu Hygiene- und Distanzregeln angebracht.

-   In den Gebäuden, in denen Unterricht erteilt wird, besteht ungehinderter Zugang zu Händewaschmöglichkeiten, in allen Gebäuden bzw. Unterrichtsräumen stehen Desinfektionsmittelspender zur Verfügung.

-   Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Musikschul­betrieb ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden. Möglichst wenig Menschen sollten sich gleichzeitig im Gebäude und den Räumen aufhalten.

-   Besonders wichtig ist ausreichendes Lüften! Zwischen den Unterrichtseinheiten muss für 5 Minuten stoßgelüftet werden. Kipplüftung ist nicht ausreichend, da nicht genug Luft ausgetauscht wird.

-   Türklinken und Fenstergriffe werden ausschließlich von Lehrkräften und Mitarbeiterinnen der Musikschule betätigt.

-   Von den Schreibtischen aller Mitarbeiterinnen in der Geschäftsstelle ist Abstand zu halten.

6. Unterricht

-   Für den Musikschulunterricht werden ausschließlich ausreichend große Unterrichtsräume genutzt, die auch nicht anderweitig genutzt werden.

-   Die Einhaltung des Mindestabstands von mindestens 1,50 m wird gewährleistet.

-   In den Unterrichtsfächern der Blasinstrumente und im Fach Gesang ist ein Sicherheitsab­stand von 2,00 m untereinander vorgeschrieben. Dafür findet der Unterricht nur in Räumen statt, die die notwendigen Abmessungen haben, um den erforderlichen größeren Sicherheitsabstand zu gewährleisten.

-   Bei Bedarf oder auf Wunsch kann die vorhandene Trennwand benutzt werden. Es sollte im Winkel von 90° zur Trennwand bzw. 180° untereinander gespielt werden. Dies ist besonders im Kleingruppenunterricht zu beachten.

-   In den Unterrichtsräumen dürfen sich zur gleichen Zeit nur die Lehrkraft und der/die Schüler/in auf­halten, deren Unterricht aktuell stattfindet. Nur in begründeten Ausnahmefällen und abhängig von der jeweils geltenden Landesregelung zur Zahl der Personen, die sich zulässig gleichzeitig im Unterrichtsraum aufhalten können, dürfen sich außerdem eine oder mehrere Begleitperson(en) zur gleichen Zeit im Raum aufhalten (z.B. im Unterricht mit Menschen mit Be­hinderung oder sehr junge SchülerInnen).

-   Zwischen zwei Unterrichtseinheiten wird die Möglichkeit des ausreichenden Lüftens genutzt.

-   Die/der neue Schüler/in oder Schüler/innen (abhängig von den durch das Land zugelassenen Formaten für den Präsenzunterricht) dürfen den Unterrichtsraum erst betreten, wenn vorherige/r den Raum verlassen hat/haben.

-   Instrumente und Schlägel, Werkzeuge, Mediengeräte und Arbeitsflächen dürfen während des Unterrichts nicht durch Unterrichtende und SchülerInnen gemeinsam genutzt werden; Lehrkräfte verwenden eigene (bei stationären Instrumenten von der Einrichtung zur Verfügung gestellte) Instrumente, Schlägel und Werkzeuge.

-   Der Austausch von Instrumenten, Bögen, Mundstücken etc. ist nicht gestattet.

-   Klaviere/Tasteninstrumente: Tastatur nicht mit Desinfektionsmittel besprühen! Dieses würde in die Mechanik eindringen und auf Dauer das Instrument ruinieren. Dies hätte zur Folge, dass sich zum einen durch das Ethanol in den Desinfektionsmitteln die Tasten-Beläge vom Holz lösen und zum anderen quillt das Holz in den Zwischenräumen. Bitte mehrmals täglich sehr sparsam mit einem in Desinfektionsmittel getränkten Tuch die Tasten abwischen. Danach Lüften und das Instrument offenlassen oder Tasten mit gut ausgewrungenem Spültuch abreiben. Strikt auf Händewaschen vor Spielbeginn achten (bei jeder/m SchülerIn nachfragen!!!).

-   Streicher und Gitarristen: das Einstimmen von Schüler – Instrumenten sollte durch den/die SchülerIn selbst erfolgen. Nur wo dies absolut nicht möglich ist, darf unter besonderen Schutzmaßnahmen geholfen werden. Dazu gehört Masken – Pflicht für Lehrkraft und SchülerIn und Einmalhandschuhe, die danach entsorgt werden oder alternativ gründliche Handdesinfektion vor und nach der Hilfe. Ggf. über dem Instrument ein Tuch ausbreiten.
Streich- und Zupfinstrumente dürfen nicht mit Desinfektionsmitteln behandelt werden, da diese in Saiten und Lack eindringen und schädigen würden. Darauf ist insbesondere bei den musikschuleigenen Leihinstrumenten hinzuweisen!

-   BläserInnen: jede/r SchülerIn muss zum Aufsammeln von Kondenswasser und Speichelresten, die jetzt häufiger abgelassen werden sollen, ein auch von der Größe her geeignetes verschließbares Gefäß mitbringen, das sie/er nach dem Unterricht wieder mitnimmt und daheim entleert, reinigt und desinfiziert und zum nächsten Unterricht wieder sauber mitbringt! Z.B. eine Gefrierschüssel mit gut schließendem Deckel, größerer Joghurteimer, leerer Waschzusatzmitteleimer usw. – wegen der Bruchgefahr keine Glasbehälter!!!

7. Risikogruppen

-   Lehrkräften, die einer Risikogruppe angehören, wird freigestellt, ob sie die Tätigkeit im Präsenzunterricht wieder auf­nehmen wollen. Sie sind ansonsten aber angehalten, online oder in anderen Formen des Fernunterrichts Musikschulunterricht zu erteilen.

-   Zu einer Risikogruppe im Sinne des Hygieneplans gehören

     - LehrerInnen und SchülerInnen über 60 Jahre

     - LehrerInnen und SchülerInnen mit Grunderkrankungen

     - Menschen mit Behinderung

     - Menschen mit Grunderkrankungen wie Herz-/Kreislaufstörung, Diabetes, Atemerkrankungen, -Leber-,
       Nieren- und Krebserkrankungen unabhängig vom Alter

     - Menschen mit Immunschwäche

     - Menschen, die Medikamente einnehmen, um die Immunabwehr zu unterdrücken (z.B. Cortison)

     - Schwangere

8. Verwaltung

-   Die Mitarbeiterinnen der Verwaltung sind zu einer möglichst kontaktarmen Kommunikation innerhalb der Verwaltung sowie mit Schüler/innen, Eltern und Lehrkräften angehalten.

-   Die Mitarbeiterinnen der Verwaltung sind zum Tragen von Mund-Nasenschutz im Falle einer persönlichen Kommunikation mit Schüler/innen, Eltern, Lehrkräften und weiteren Personen verpflichtet, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.

9. Reinigung

-   Die Reinigung des Musikschulgebäudes erfolgt täglich. Hierbei steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund.

-   Handkontaktflächen müssen regelmäßig, nach Möglichkeit mehrmals täglich, mit einem tensidhaltigen Reinigungsmittel gereinigt werden.

-   Die Oberflächenreinigung von technischen Geräten wie PC-Tastatur, Telefon, Drucker, Kopierer etc. liegt in der Verantwortung der Nutzerinnen, da diese Geräte ausschließlich von den jeweiligen Mitarbeiterinnen genutzt werden.

-   Folgende Areale sollen besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen täglich gereinigt werden:

     - Türklinken und Griffe (z.B. an Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen

     - Treppen- & Handläufe

     - Lichtschalter

10. Hygiene im Sanitärbereich

-   Die Türen zu Waschräumen sind offen zu halten, um nach dem Händewaschen die Unterrichtsräume kontaktfrei zu erreichen.

-   Verstärkte Kontrolle des Sanitärbereiches. In allen Toilettenräumen müssen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereit­gestellt und regelmäßig aufgefüllt werden.

-   In den einzelnen Sanitärräumen dürfen sich maximal 2 Personen gleichzeitig auf­halten. Das Tragen einer Alltagsmaske ist hier vorgeschrieben.

-   Regelmäßige Reinigung und Desinfizierung der Türklinken.

11. Abfallentsorgung

Mülleimer in den Unterrichtsräumen, Sekretariat sowie im Flur werden von der Hausmeisterin entsprechend der örtlichen Abfallentsorgungsordnung täglich entleert.

 

12. Verantwortlichkeit

-   Die Musikschulleitung trägt die Verantwortung für die Sicher­stellung der hygienischen Erfordernisse, nimmt ihre Ver­antwortung durch Anleitung und Kontrolle wahr und ist für Absprachen mit dem Träger der Musikschule verantwortlich.

-   Die Unterweisung von Lehrkräften und allen weiteren Mitarbeiterinnen der Musikschule zu Inhalten des Hygieneplans sind eine verbindliche Voraussetzung für die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen. Die Unterweisung der Lehrkräfte erfolgt bei Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebes.

-   Die Unterweisung der MusikschülerInnen hat in der jeweils ersten Unter­richts­­stunde nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebes zu erfolgen.

-   Die festgelegten Hygieneregeln werden den Musikschülerinnen bzw. ihren Erziehungsberechtigten per Infoschreiben, E-Mailanhang o. ä. mitgeteilt.

13.  Sonstiges

-   Besprechungen und Konferenzen werden bevorzugt als Videokonferenzen durchgeführt. Als Präsenzveranstaltungen werden sie auf das absolute Mindestmaß beschränkt. Dort, wo Präsenzveranstaltungen unumgänglich sind, werden die Distanzregeln sorgfältig beachtet.

-   Der Verzehr und die Zubereitung von Speisen in den Unterrichtsräumen ist bis auf Weiteres untersagt.

-   Alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen der Musikschule sind vorübergehend untersagt.

 

 

Gez.    Ute Homann                                                              Elmar Rebmann
          Leiterin der Musikschule                                              1. Vorsitzender