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Liebe SchülerInnen und Eltern unserer Musikschule!

Im Umgang mit Online-Unterricht an der Musikschule Bad Urach & Umgebung e.V. bitten wir Folgendes zu beachten:

-        Wir geben „Präsenzunterricht mit digitaler Ergänzung“. Das bedeutet, daß der Präsenzunterricht der Regelfall ist. Online-Unterricht ergänzt diesen im Fall einer angeordneten Schulschließung und ggf. in Einzel-Quarantäne-Fällen.

-        Der Online-Ersatzunterricht in Zeiten einer angeordneten Schulschließung sollte aus organisatorischen Gründen möglichst zu denselben Zeiten wie der Präsenzunterricht stattfinden oder, falls nötig, in Abstimmung zwischen Lehrkraft und SchülerIn.

-        Für den Fall, daß ein/e einzelne SchülerIn in Quarantäne ist, erfolgt der Online-Unterricht in Absprache mit der Lehrkraft.

-        Wenn Geschwisterkinder von Schüler-innen/n in Quarantäne sind, kann der Präsenzunterricht wie gewohnt stattfinden.

-        Wenn die Lehrkraft in Quarantäne ist, erfolgt der Unterricht digital - zur gewohnten Zeit oder in Absprache mit der Lehrkraft.

-        Wenn ein/e SchülerIn coronaverdächtige Symptome aufweist, ist die Lehrkraft befugt, die/den SchülerIn unverzüglich nach Hause zu schicken!!!

-        Informationspflicht: bei positiv getesteten Personen sollte dies bitte unverzüglich der Geschäftsstelle gemeldet werden. Telefonisch: 07125/8856 oder 8862 oder per Mail: musikschule@musikschule-badurach.de.

-        Schnupfen/Erkältung der/des Schüler-in/s: daraus entsteht kein Anspruch auf Online-Ersatzunterricht. Sollte aus Vorsicht der Präsenzunterricht nicht gewünscht sein, kann mit der Lehrkraft ein Online-Unterricht vereinbart werden. Ansonsten fällt der Unterricht wie bisher bei Erkrankung der/des Schüler-in/s aus. Eine Anfrage bzgl. Online-Unterricht an die Lehrkraft muss bis spätestens zum Vorabend des Unterrichtstages erfolgen. Sehr kurzfristige Anfragen können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden.

-        Bei einer Krankmeldung der Lehrkraft gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

-        Online-Unterrichtsanfragen aus anderen Gründen: sollten andere Gründe als die oben genannten für einen Wechsel von Präsenz- auf Online-Unterricht vorliegen, besteht kein Anspruch auf Online-Unterricht.    

-        Im Fall, daß von Behördenseite eine Maskenpflicht angewiesen wird, müssen diese von den Schüler-innen/n mitgebracht werden. Die Musikschule stellt keine Masken zur Verfügung. Tipp: legen Sie ggf. eine Maske in den Instrumentenkoffer oder die Notentasche Ihres Kindes.